Barrierefreiheitserklärung

1. Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Wir sind hinsichtlich unserer Website abtenau-info.at ist bemüht, die Zugänglichkeit der Website ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln. Wir führen kontinuierliche Optimierungen durch, um die Nutzung unserer Inhalte für möglichst viele Menschen – auch mit unterschiedlichen Behinderungen – zu erleichtern.

2. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist zu 93% mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ in Einklang. WCAG A 96%, WCAG AAA 91% (Referenz: https://accessibilitycheck.friendlycaptcha.com/de)

Die teilweise Vereinbarkeit ergibt sich aus den unten aufgeführten Inhalten, die nicht vollständig barrierefrei sind. Wir sind jedoch bestrebt, laufend Verbesserungen umzusetzen, sodass die Website Schritt für Schritt noch barrierefreier wird.

3. Technische Standards und rechtlicher Rahmen

Wir orientieren uns an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) und an den europäischen sowie österreichischen Vorgaben, insbesondere:

  • EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 – Web Accessibility Directive

  • Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) auf Bundesebene

  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – Umsetzung des European Accessibility Act ab 28. Juni 2025

  • ÖNORM/EN 301 549 als technische Grundlage

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen kann nicht jede Komponente vollständig barrierefrei gestaltet werden.

  • Hintergrundvideos/-filme: Diese transportieren keine wesentlichen Informationen und lassen sich nicht stoppen oder pausieren.

  • Einzelne eingebettete Dokumente, Grafiken, PDFs oder bestimmte multimediale Inhalte können derzeit noch Einschränkungen aufweisen.

Wir arbeiten daran, diese Barrieren sukzessive zu reduzieren.

5. Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Solltest du Barrieren entdecken oder Anregungen für Verbesserungen haben, freuen wir uns über deine Rückmeldung: ferien@abtenau-info.at

6. Durchsetzungsverfahren

Wenn deine Kontaktaufnahme nicht zufriedenstellend beantwortet wird, kannst du dich an die Beschwerdestelle für digitale Barrierefreiheit der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) wenden. Diese nimmt Beschwerden elektronisch entgegen und prüft, ob es sich um Verstöße gegen die Anforderungen handelt.

Mehr Informationen findest du unter: www.gsz.gv.at/digitalebarrierefreiheit

7. Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Letzte Überarbeitung: 2. September 2025